Mietverwaltung

Neben Wohnungseigentümergemeinschaften gehören vermietete Wohnimmobilien zum typischen Arbeitsgebiet eines Hausverwalters. Vom kleinen vermieteten Haus mit einer Mietpartei bis zu größeren Wohnanlagen mit zahlreichen Mietwohnungen ist hier alles möglich.

Der Verwalter wird hier vom Vermieter, entweder einer oder mehrerer Privatpersonen oder etwa einer Immobiliengesellschaft, beauftragt und vertritt deren Interessen gegenüber den Mietern.

Typische Aufgabenfelder bei der Verwaltung von Mietverhältnissen sind:

  • Überwachung der Zahlungseingänge (Mietzahlungen)
  • Überwachung der Zahlungsausgänge (Betriebskosten)
  • Ansprechpartner für die Mieter
  • Beauftragung, Überwachung u. Abrechnung von laufenden Reparaturen
  • Beauftragung, Überwachung u. Abrechnung von Instandhaltungs- u. Modernisierungsmassnahmen in Absprache mit dem Eigentümer
  • Erstellung der Betriebskostenabrechnung

Bei guten Mietverhältnissen findet ein gerechter Interessensausgleich zwischen Vermieter und Mieter statt. Keine Seite fühlt sich übervorteilt. Die Mieter fühlen sich mit ihren Belangen ernstgenommen und der Vermieter kann mit beständigen Mieteinnahmen bei gleichzeitigem Substanzerhalt rechnen.

Mieter können für ihre Mietzahlungen zurecht einen ordnungsgemässen Zustand Ihrer Wohnung erwarten. Genauso aber können auch Vermieter für die Überlassung Ihres Eigentums an die Mieter von diesen pünktliche Mietzahlungen erwarten.

Gute Mietverhältnisse sollten nicht auf allzu kurzfristige Interessen ausgelegt sein, weder auf der Seite der Mieter noch der Vermieter.