WEG-Verwaltung

Wohnungseigentümergemeinschaften sind eine spezielle Rechtskonstruktion, die zahlreiche Möglichkeiten (z.B. der Kostenteilung) für Wohnungseigentümer bietet, die es sonst selten gibt. Sie sind aber in ihrer Kombination von individuellen Eigentumsrechten und Rechten einer Gemeinschaft auch eine sehr komplexe Konstruktion.

Viele Käufer von Eigentumswohnungen bewerten vor dem Kauf den Zustand und den Preis ihrer Wohnung und beachten kaum, dass Sie eigentlich nicht eine Wohnung, sondern nur einen Miteigentumsanteil mit einem Sondernutzungsrecht erwerben.

Dass später sehr vieles mit den anderen (Mit-)Eigentümern und damit mit mehr oder weniger fremden Personen abgestimmt werden muss, wenn es um das Haus und damit um das Gemeinschaftseigentum geht, ist für viele eine oft unangenehme Überraschung. Zahlreiche Konflikte entstehen hier durch Unkenntnis der sachlichen und rechtlichen Verhältnisse.

Nicht umsonst wurde vom Gesetzgeber mit dem entsprechenden Gesetz zugleich die Position des Hausverwalters geschaffen, dessen Aufgabengebiet heutzutage weit über das reine Verwalten einer Immobilie hinausgeht.

Viele Eigentümergemeinschaften sind schon daran gescheitert, dass einzelne Eigentümer versuchten, diese komplexe Aufgabe nebenbei nach Feierabend selbst zu erledigen. Spätestens bei den ersten auftretenden Konflikten zeigt sich die Schwierigkeit der Aufgabe und die hohe Verantwortungslast, die mit der Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft verbunden ist.


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