"Ich bin doch der Eigentümer, also kann ich doch machen, was ich will." Diesem Irrtum sind schon viele Käufer von Eigentumswohnungen aufgesessen. Viele
(Neu)-Eigentümer haben falsche Vorstellungen über Ihre rechtlichen Möglichkeiten als Teil einer Eigentümergemeinschaft.
Sie sind zunächst einmal - zusammen mit anderen - Miteigentümer am Gemeinschaftseigentum. Sie müssen sich also mit möglicherweise ihnen völlig fremden Menschen über all das verständigen, was zur ordentlichen Bewirtschaftung dieses Gemeinschaftseigentums notwendig ist. Sie haben einen sogenannten Miteigentumsanteil und dieser ist untrennbar mit Ihrem Sondereigentum, d.h. in der Regel ihrer Eigentumswohnung verbunden. Kurz gefasst: Kein Sondereigentum ohne Miteigentumsanteil. Keine Eigentumswohnung ohne Miteigentümer.