SEV-Verwaltung

Vermietete Eigentumswohnungen

 

Wenn eine Eigentumswohnung nicht selbst genutzt sondern vermietet wird, ergibt sich neben der normalen Verwaltung der Eigentümergemeinschaft zusätzlich das Tätigkeitsfeld der Betreuung von Mietverhältnissen, welches die betreffenden Eigentümer individuell mit dem Hausverwalter als Zusatzleistung vereinbaren können.

Die Verwaltung der Mietverhältnisse durch den Verwalter der Eigentümergemeinschaft ermöglicht es dem Eigentümer, seine vermietete Eigentumswohnung ohne nennenswerten Aufwand als Kapitalanlage zu nutzen.

Er muss sich weder um die Zahlungen seines Mieters noch um die korrekte Abrechnung der Nebenkosten kümmern. Gerade letzteres ist aufgrund ständig steigender Kosten eine zunehmender Faktor für Streitigkeiten. Korrekte, für den Mieter nachvollziehbare, kostentransparente Abrechnungen spielen hier eine wichtige Rolle für ein gutes Vermieter-Mieterverhältnis.

 

Vermietete Parkplätze u. Garagen

 

Um die Möglichkeiten der Betreuung von Mietverhältnissen in einer Eigentümergemeinschaft abzurunden, kann vom Verwalter auch die Vermietung von Parkplätzen und Garagen übernommen werden.