Technische Verwaltung

Sichtkontrollen am Objekt

 

Regelmäßige Sichtkontrollen am Objekt sind unabdingbar für das rechtzeitige Handeln bei baulichen Mängeln. Aber auch etwa die Dokumentation der Verschmutzung des Treppenhauses durch den Umzug eines Mieters einer vermieteten Eigentumswohnung gehört dazu.

 

Schadensmanagement

 

Neben den Sichtkontrollen sind es die Mängelanzeigen der Eigentümer bzw. der Mieter, die beim Hausverwalter den Prozess des Schadensmanagements in Gang setzen. Je nach Größe des Schadens kann der Hauseigentümer dessen Beseitigung sofort in die Wege leiten. Bei größeren Reparaturen, die nicht schon im Wirtschaftsplan berücksichtigt wurden, wird der Hausverwalter die Eigentümer informieren und ihnen eine Entscheidungsvorlage unterbreiten.

Zum Schadensmanagement gehört schließlich auch die Umsetzung der Entscheidung der Eigentümer, etwa die Beauftragung eines Handwerkers mit einer Reparatur, die Kontrolle des Ergebnisses und der Rechnung des Handwerkers.

 

Durchführung von Sofortmaßmahmen

 

Bei dringenden Schadensfällen leitet der Hausverwalter Sofortmaßnahmen ein, um größere Schäden von der Eigentümergemeinschaft abzuwenden. Als Bewahrer fremden Eigentums ist der Hausverwalter in dringenden Fällen ggf. auch in den Abend- und Nachtstunden und am Wochenende im Einsatz.

 

Überwachung von Sicherheitseinrichtungen

 

Auch ohne Brand- oder Einbruchmeldeanlage verfügt ein modernes Gebäude heute über zahlreiche technische Einrichtungen, deren einwandfreie Funktion wichtig für die Sicherheit des Gebäudes und dessen Bewohner ist. Dies fängt beim einwandfreien Funktionieren der Türsprech- und Schließanlage an und hört bei der turnusmäßigen Wartung der Blitzschutzanlage noch lange nicht auf.

 

Qualitätssicherung am Bau

 

Bei der Durchführung von größeren Instandhaltungs- und Modernisierungsmassnahmen spielt heute die Qualitätssicherung der Baumaßnahmen eine große Rolle. Aufgabe des Hausverwalters kann es hier sein, ggf. unter Zuhilfenahme externen Sachverstands, die Interessen der Eigentümer zu vertreten und für eine hohe Qualität des Ergebnisses zu sorgen. Die Anmahnung und Beseitigung von Baumängeln ist leider immer wieder ein notwendiger Bestandteil bei der Durchführung von Baumaßnahmen geworden.