Gegensätzliche Interessen

 

Oftmals gibt es in Eigentümergemeinschaften gegensätzliche Interessen, die scheinbar unvereinbar aufeinandertreffen. Der eine Eigentümer möchte unbedingt, dass der Baum im Garten, der Schatten wirft und die Dachrinne verschmutzt etc. entfernt wird. Die andere Eigentümerin ist partout dagegen, den schönen alten Baum zu fällen, der im Sommer mit seinem milden Schatten so sehr zum Verweilen einlädt. Wie geht man mit solchen Situationen um?

Schnell weiten sich solche Interessenskonflikte aus und lähmen die Handlungsfähigkeit einer ganzen Eigentümergemeinschaft auch in vielen anderen Fragen.


Hier ist die Vermittlungskompetenz des Hausverwalters gefragt. Ohne sich zum Vertreter eines bestimmten Interesses zu machen, sollte er den Beteiligten Wege und Umgangsweisen zur Konfliktlösung aufzeigen.